Nach § 6 Abs. 2 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz (LKrWG) vom 22.11.2013 mussten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bis zum 31. Dezember 2014 Abfallwirtschaftskonzepte unter Beachtung des Abfallwirtschaftsplans des Landes Rheinland-Pfalz erstellen und darin unter anderem die Ziele der Kreislaufwirtschaft und des kommunalen Stoffstrommanagements darlegen und entsprechende Maßnahmen beschreiben.
Der A.R.T., der Landkreis Bernkastel-Wittlich, der Eifelkreis Bitburg-Prüm und der Vulkaneifelkreis haben der zuständigen Behörde fristgerecht ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept vorgelegt. Sofern Teilaufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft gemeinsam wahrgenommen werden, sind die für die jeweilige entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft spezifischen Daten, Informationen, Planungen und Maßnahmen eindeutig erkennbar.
In dem Abfallwirtschaftskonzept werden somit auch alle umweltschutzrelevante Daten des A.R.T. dargestellt.
Die Abfallmengen pro Einwohner (in kg) haben sich von 2013 bis 2018 wie folgt entwickelt: