Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)


Abfall oder nicht?

Biotüte

Alles rund um die Biotüte

Bitte beachten Sie! Spezielle Informationen für...
  • Vulkaneifel

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    Die zusätzliche Biotonne

    Ab dem 01.01.2021 können Sie zusätzliche Biotonnen auf Ihrem Grundstück nutzen. Diese werden regelmäßig 14-täglich geleert. Die Reinigung muss vom Nutzer selbst durchgeführt werden.

    Die Jahresgebühr beträgt 111,25 ¤ je 120-l Behälter. Diese Gebühr berücksichtigt, dass die öffentlichen Sammelcontainer nicht genutzt werden. Alle Biotonnen werden mit einer Vignette gekennzeichnet. Behälter ohne Vignette werden nicht geleert.

    Wie bekomme ich eine Biotonne?

    Die zusätzliche Biotonne muss schriftlich beantragt werden. Wer gerne eine oder mehrere Biotonnen nutzen möchte, kann diese auf folgenden Wegen bestellen.

    Über die Homepage:
    www.art-trier.de/biotonne

    Per E-Mail an veranlagung@art-trier.de
    Per Post an A.R.T., Postfach 47 20, 54327 Trier

    Die Leerungstermine für Ihre Biotonne finden Sie auf der Webseite des A.R.T. sowie in der A.R.T. App.


      Kontakt
    • Veranlagung

      • Änderung der Eigentumsverhältnisse
        Erstaufstellung, Austausch und Beantragung von zusätzlichen Abfallbehältern
        Rückfragen zu den Gebührenbescheiden
        Containerverwaltung

        Zusätzlich für die Stadt Trier:
        Informationen zum Hol- und Bringdienst

        Für den Landkreis Trier-Saarburg:
        Beauftragung des Hol- und Bringdienstes

        Bei Austausch von Abfallbehältern oder defektem Chip bitte die Behälternummer vom Aufkleber an der Behälterseite bereithalten

       0651 9491 8006


Allgemeine Infos

Biotüte

Nahrungs- und Küchenabfälle (Bioabfälle oder auch Biogut genannt) müssen - so der Wille des Gesetzgebers - getrennt erfasst werden. Um das Biogut sammeln und transportieren zu können, stellt der A.R.T. kostenlos kompostierbare Biotüten aus 100% Recyclingpapier zur Verfügung. Sammeleimer können gegen Zahlung einer Schutzgebühr i. H. v. 3,50¤ pro Stück an allen A.R.T. Standorten erworben werden. Bei erstmaliger Anmeldung an die Abfallentsorgung wird einmalig ein Sammeleimer zur Verfügung gestellt.


Wichtig!

Bitte Folgendes beachten:

  • Die vollen Biotüten dürfen nicht auf oder neben die Container abgestellt werden.
  • In oder um die Bioabfallcontainer dürfen keine anderen Abfälle entsorgt werden (z.B. Restabfall, Sperrabfall). Dies stellt eine illegale Abfallbeseitigung dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Hinweis

Biocontainer voll?

Melden Sie uns volle Behälter gerne entweder über dieses Formular oder per E-Mail an biocontainer@art-trier.de.

  • Warum wird die Biotüte eingeführt?

    Der Gesetzgeber gibt vor, dass grundsätzlich im privaten Haushalt anfallende Nahrungs- und Küchenabfälle (Biogut) getrennt vom Hausmüll erfasst werden müssen. In der Regel wird dies mit Hilfe einer Biotonne umgesetzt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Einführung der Biotonne mit zusätzlichen Kosten, weiterem Platzbedarf und oft auch mit Hygieneproblemen verbunden.

    Der A.R.T. vertritt zudem die Auffassung, dass der ökologische Nutzen einer Biotonne maßgeblich von den bestehenden Strukturen und Verwertungsverfahren des jeweiligen Entsorgungsgebietes abhängig ist. So betreibt der A.R.T. seit Jahren eine moderne Behandlungsanlage für Restabfälle, in der das Prinzip der mechanisch-biologischen Trocknung genutzt wird, um die Abfälle von rund 530.000 Bürgern zu trocknen, zu sortieren und anschließend einer hochwertigen stofflichen und energetischen Verwertung zuzuführen.

    Darüber hinaus bietet der A.R.T. mit rund 80 Grüngutsammelstellen bereits seit Jahren ein etabliertes Bringsystem für Gartenabfälle an, das bei den Bürgerinnen und Bürgern auf besonders hohe Akzeptanz stößt und eine optimale Verwertung des Grünschnitts sicherstellt.

    Um einen langwierigen Rechtsstreit mit dem Land Rheinland-Pfalz zu vermeiden hat der A.R.T. sich in einem Vergleich darauf verständigt, für Speisen- und Küchenabfälle ein zusätzliches, freiwilliges Bringsystem mittels Biotüte einzuführen, das sogenannte Trierer Modell plus (mechanisch-biologische Trocknung plus flächendeckendes Bringsystem für Bioabfälle).

  • Was ist die Biotüte?

    Die Biotüte ist eine kostenlos erhältliche Abfalltüte mit einem Fassungsvermögen von 10 Litern für das Sammeln und Transportieren organischer Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, sogenannte Bioabfälle. Die Biotüte wird aus 100% Recyclingpapier hergestellt und ist vollständig kompostierbar.

  • Wo und wann bekomme ich die Biotüte und mein Starterset?

    Die praktischen Sammeleimer können gegen Zahlung einer Schutzgebühr i. H. v. 3,50¤ pro Stück an allen A.R.T. Standorten erworben werden. Dort erhalten Sie zudem auch die vollständig abbaubaren Biotüten aus Papier, um Ihre Küchen- und Speiseabfälle optimal zuhause sammeln zu können. Die Ausgabestellen für Biotüten und Startersets finden Sie unter diesen Links:

    Bei erstamliger Anmeldung an die Abfallenstorgung wird einmalig ein Sammeleimer zur Verfügung gestellt. Der A.R.T. hat im Zuge der Systemumstellung bislang mehr als 100.000 der 10 l Sammelbehälter an die Haushalte ausgegeben.

  • Warum sind die Biotüten aus Papier?

    Papiertüten haben gegenüber beispielsweise Maismehltüten einen erheblichen Vorteil. Durch die deutlich schnellere Reaktion auf Feuchtigkeit, können sich die Papiertüten in der Biogasanlage vollständig zersetzen. Da die Gärreste aus der Biogasanlage als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht werden, spielt die Abbaubarkeit der Tüte eine entscheidende Rolle. Um eine Verunreinigung der Bioabfälle zu vermeinden, hat sich der Zweckverband für die zweifelsfrei unbedenkliche Papiertüte entschieden.

  • Darf ich zum Sammeln meiner Nahrungs- und Küchenabfälle auch die handelsüblichen Biotüten aus Papier verwenden?

    Selbstverständliche dürfen vollständig kompostierbare Papiertüten aus dem Handel verwendet werden. Maismehltüten hingegen sollten aufgrund ihrer schlechten Abbaubarkeit nicht verwendet werden. Die Verweildauer in der Biogasanlage ist zu kurz, als dass sich diese Tüten vollständig zersetzen. Des Weiteren bestehen diese Tüten nicht immer ausschließlich aus biologisch abbaubaren Kunststoffen.

  • Was gehört in die Biotüte?

    Organische Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft wie z. B.

    • Brotreste, Bananenschalen
    • Eierschalen
    • Fallobst, Fleischreste*
    • Gebäckreste, Gemüsereste
    • Haare
    • Kaffeesatz, Kaffeefilter, Kaffeepads, Kartoffelschalen, gekochte Kartoffeln, Knochen*, Kräuter
    • Muschelschalen
    • Nussschalen
    • Obstreste, Orangenschalen
    • Papiertüten zum Sammeln, Papier zum Auslegen der Biotonne
    • Salatblätter, Speisereste, Schnittblumen
    • Teeblätter, Teebeutel
    • verdorbene Lebensmittel (unverpackt)
    • Wurstreste*
    • Zimmerpflanzen (ohne Töpfe), Zitronenschalen, Zitrusfrüchte, Zwiebelschalen

    * nur in haushaltsüblichen Mengen

     

  • Warum dürfen Kleintier- und Katzenstreu oder Hundekot nicht in den Bioabfall?

    Parasiten, die natürlicherweise in Kleintier- und Katzenstreu oder Hundekot enthalten sind, werden in der Biogasanlage nicht immer getötet. Dementsprechend soll verhindert werden, dass Parasiten mit den Gärresten in der Landwirtschaft ausgebracht werden.

     

  • Wo und wann kann ich die Biotüte abgeben?

    Für die Biotüten stehen Biogutcontainer bereit

    • an den Grüngutsammelstellen. Dort können die Bioüten werktags von 06:00 bis 18:00 Uhr eingeworfen werden. Die Standorte finden Sie hier.
    • auf (immer mehr) Wertstoffinseln. Auch diese Standorte finden Sie hier.
    • bei folgenden A.R.T.-Standorten:
    A.R.T. Kundenzentrum Metternichstraße 33 54292 Trier
    A.R.T. Verwaltung Löwenbrückener Str. 13/14 54290 Trier
    A.R.T. Wertstoffhof Metternichstraße 35 54292 Trier
    Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf An der L 151 54318 Mertesdorf
    Entsorgungs- und Verwertungszentrum Rittersdorf Ortsteil Bildchen, an der L 9 54636 Rittersdorf
    Entsorgungs- und Verwertungszentrum Sehlem Am Orschbach 1 54518 Sehlem
    Entsorgungs- und Verwertungszentrum Walsdorf
    (ab 01.01.2020)
     Im Hirschstück 54578  Walsdorf
  • Was passiert mit meinem Bioabfall?

    Die Bioabfälle werden in einer Biogasanlage verwertet und dabei energetisch, in Form von Strom und Wärme, genutzt. Anschließend werden die Gärreste stofflich verwertet indem sie als Düngemittel in der Landwirtschaft ausgebracht werden. Das ist teurer als die von vielen Kommunnen noch praktizierte schlichte Kompostierung, stellt aber die ökologisch hochwertigere Variante dar und wird auch vom Gesetzesgeber dringend angeraten.

  • Muss ich mitmachen?

    Es gibt keinen Benutzungszwang. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass Bioabfälle nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden dürfen. Der A.R.T. bietet Ihnen mit der Biotüte eine Ergänzung für die Entsorgung Ihrer Bioabfälle und zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Ihrem Restabfallbehälter.

  • Kann ich weiter kompostieren?

    Ja, auf jeden Fall. Auf diese Weise werden die organischen Abfälle auf die natürlichste Art und dem kürzesten Weg in den Stoffkreislauf zurückgeführt. Nützliche Tipps zum Kompostieren sowie eine genaue Übersicht darüber, was Sie im heimischen Garten kompostieren dürfen und was nicht finden Sie hier.

  • Darf ich meine Gartenabfälle (Grünschnitt, Äste, Laub, Fallobst, Pflanzen, etc) im Biomüll entsorgen?

    Zunächst einmal eignen sich Gartenabfälle ganz hervorragend für eine eigene Kompostierung im vorhandenen Garten. Dies wird auch von vielen Gartennutzern so praktiziert. Da geschredderte Gartenabfälle nach derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auch in der Landwirtschaft ausgebracht werden können, hat der A.R.T. mit über 80 Grüngutsammelstellen ein dichtes Netz zur Annahme dieser Abfälle im Verbandsgebiet in Kooperation mit landwirtschaftlichen Betrieben eingerichtet. Dies ist zudem deutlich günstiger als die Erfassung, Abholung und Verwertung über eine Biotonne oder einen Biogut-Container.

    Die Biotüte dient zur Erfassung von Nahrungs- und Küchenabfällen. Rasenschnitt und Laub gehören grundsätzlich zu den Gartenabfällen (Grüngut) und müssen auf den Grüngutsammelstellen entsorgt werden . Kleinstmengen an Gartenabfällen, Zimmerpflanzen (ohne Töpfe) sowie Schnittblumen dürfen über den Bioabfall entsorgt werden.

  • Wohin mit meinen Gartenabfällen?

    Auch für die Verwertung der Gartenabfälle (Grüngut) bietet der A.R.T. seit vielen Jahren umfangreiche Verwertungsmöglichkeiten, bei denen jährlich rund 166 kg pro Einwohnerin und Einwohner1 zusammenkommen. So können Gartenabfälle z. B. auf einer der rund 80 Grüngutsammelstellen im Verbandsgebiet abgegeben werden.

    Eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten Gartenabfälle in den Naturkreislauf zurückzuführen, finden Sie hier.

    1 Stand 2016, Quelle: Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2016

  • Wie häufig werden die Biogut Container geleert?

    Die Leerung der Biogut Container erfolgt mindestens wöchentlich.

  • Wie häufig werden die Behälter gereinigt?

    Während der Sommermonate werden die Behälter wöchentlich gereinigt, das restliche Jahr über erfolgt die Reinigung alle zwei Wochen.

  • Wie erfolgt die Behälterreinigung?

    Die Reinigung der Behälter erfolgt mit Hilfe spezieller Reinigungsfahrzeuge. Das Reinigungsmodul ist bei neueren Abfallsammelfahrzeugen im Fahrzeug selbst integriert, wodurch die Leerung und die Reinigung in einem "Abwasch" erfolgt. Die Innenreinigung der Behälter erfolgt vollautomatisch mit Hochdruck und Warmwasser. Bei Bedarf kann mittels einer Hochdrucklanze von außen manuell nachgearbeitet werden. Das anfallende Schmutzwasser wird gesondert in einem Schmutzwasserbehälter am Fahrzeug aufgefangen. Alternativ zum Kombi-Fahrzeug, bestehend aus Behälterentleerung und -reinigung, kommen derzeit ebenfalls reine Waschfahrzeuge zum Einsatz, welche zusätzlich neben älteren Abfallsammelfahrzeugen mit anfahren. Die Reinigungstechnik ist analog zum Kombisystem.

  • Warum werden die Biogut Container in den Wintermonaten nicht gereinigt?

    Eine Reinigung der Behälter kann erst bei konstant anhaltenden Außemtemperaturen ab 4°C  stattfinden, da dem Waschwasser in dem Kombinationsfahrzeug kein Frostschutzmittel beigemischt werden darf.

  • Warum gibt es 660 l und 770 l Großbehälter?

    Aufgrund der besseren Wirtschaftlichkeit kommen zur Sammlung der Bioabfälle ausschließlich genormte DIN-Behälter zum Einsatz, die nach Vorgaben des Landesumweltamts eine Mindesthöhe von 85 cm sowie kleinere Einwurfklappen mit Zugfedern haben. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden zudem vemehrt 660 l Behälter eingesetzt.

  • Wer bestimmt die Standorte und warum steht mancherorts kein Behälter?

    Zum Aufstellen der Behälter benötigt der Zweckverband die Genehmigung der entsprechenden Ortsgemeinden. Standplätze sowie die Anzahl der Behälter werden in Abstimmung zwischen dem A.R.T. und der jeweiligen Ortsgemeinde und unter Berücksichtigung einschlägiger Vorschriften für die Aufstellung von Abfallsammelbehältern definiert. Da in der Umstellungsphase 2019/2020 bereits großzügig Behälteranforderungen der Ortsgemeinden erfüllt wurden, wird sich der künftige Bedarf vor Ort an der vorhandenen Einwohnerdichte und damit an der zu erwartenden Füllmenge und an der Entfernung zum nächstgelegenen Bioabfallbehälter orientieren.

  • Warum werden an einem vorhandenen Standort Behälter dazugestellt oder entfernt?

    Die Füllstände der Biogut-Container werden wöchentlich durch den A.R.T. überprüft. Um das Überlaufen von Behältern zu vermeiden, stellt der A.R.T. bei stark frequentierten Behältern zusätzliche Container auf. Sind Überkapazitäten festzustellen, werden Behälter eingezogen.

  • Was kann ich tun, wenn ich Überfüllungen oder wilde Müllablagerungen feststelle?

    Gerne können Sie uns widerrechtliche Ablagerungen rund um die Biogut-Container unter 0651 9491 9999 melden.

  • Was unternimmt der A.R.T. gegen Ungeziefer oder wilde Müllablagerungen?

    Das Auftreten von Maden, Fliegen und dergleichen ist unabhängig von der Form des Einsammelns ein Hauptproblem bei der Getrenntsammlung von Bioabfällen, vor allem wenn es sich dabei ausschließlich um Nahrungs- und Küchenabfälle handelt. Durch die Verkleinerung der Einwurföffnung, die vorhandene Zugfederklappe, die regelmäßige Behälterreinigung und das Mitnehmen von umliegenden Bioabfällen, unternimmt der A.R.T. eine Vielzahl von Gegenmaßnahmen. Die Erfahrungen anderer Kommunen mit einer getrennten Bioabfallerfassung mittels haushaltsnaher Nutzung oder fehlender Reinigungs- und Hygienemaßnahmen - selbst bei Restabfallbehältern - der Anfall von Ungeziefer ein häufig anzutreffenden Problem darstellt. 

    Grundsätzlich sollte der Kunde darauf achten, dass die Behälter geschlossen sind. Dies verhindert in hohem Maße die Entstehung und den Austritt von Ungeziefer. Das Ablegen von Bioabfällen auf oder neben den Sammelbehälter ist nicht gestattet.

  • Warum kann es zu einem Madenbefall an den Biogut-Containern kommen?

    Fliegenlarven ernähren sich von demn faulenden Stoffen die in den Bioabfällen enthalten sind und fühlen sich in feuchtwarmen Klima wohl. Dadurch wird der Abfallbehälter für Fliegen zu einem idealen Ort für Ihre Nachkommen. Hat die Fliege erst einmal einen Platz für Eiablage gefunden, kann ein Weibchen zwischen 150 und 400 Eier ablegen. Bei hohen Außentemperaturen schlüpfen die Fliegen bereits 12 Stunden nach der Eiablage.

    Wie auch bei der haushaltsnahen Biotonne wäre es hilfreich, wenn bestimmte eiweißhaltige Speisereste (Fleisch, Fisch, usw.) in etwas Zeitungspapier eingewickelt werden, um die Entstehung von Maden oder deren Austritt zu vermeiden.

  • Sind Maden oder Fliegen gesundheitsgefährdend?

    Nach vorliegenden Stellungnahmen der Gesundheitsbehörden wird ein Maden- oder Fliegenbefall aus seuchen- und infektionshygienischer Sicht als nicht gesundheitsgefährdend oder krankheitserregend eingestuft. Es bestehen aus veterinär-medizinischer Sicht keine Bedenken.

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